Existenzgefährdungsgutachten.

Bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen und/oder ganzen Betrieben für öffentliche Zwecke, z.B. für Bergbau, städtebauliche Maßnahmen, Verkehrswegebau, Deichbaumaßnahmen, bei landespflegerischen Begleitmaßnahmen und Maßnahmen des Wasserschutzes oder bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben unter Auflagen des Landschafts-, Natur- und Wasserschutzes werden durch den Sachverständigen die folgenden Punkte bearbeitet:


  • Prüfung und Beratung zur Vermeidung von Nachteilen bereits im Planfeststellungsverfahren

  • Berechnung und Nachweis von möglichen Existenzgefährdungen des Betriebes oder seines Bewirtschafters durch Auflagen und/oder Flächenverluste